Gesundheits- und Krankenpflege

Die pflegerischen Leistungen beinhalten Bedarfsabklärung, Behandlungs- und Grundpflege so wie spezialisierte Pflege wie z.B. Wundpflege oder Palliative Care. Gerne kommen wir zu Ihnen nach Hause, um die Abklärung vorzunehmen und mit Ihnen Ihre individuelle Situation zu besprechen. Die Erhaltung Ihrer Selbstständigkeit sowie die Erhöhung Ihrer Lebensqualität stehen dabei im Mittelpunkt.

Betreuung und Hauswirtschaft

Wenn Sie vorübergehend nicht mehr selbständig Ihren Haushalt führen können, stehen Ihnen unsere Fachleute gerne zur Verfügung. Betagte und Pflegebedürftige, sowie Menschen in Krisensituationen können daher auf unsere hauswirtschaftlichen Leistungen zählen.

Tarife 2026

  • Bedarfsabklärung und Beratung Pflege (KLV a) Fr. 76.90 pro Stunde
  • Massnahmen der Untersuchung und Behandlung (KLV b) Fr. 63.00 pro Stunde
  • Massnahmen der Grundpflege (KLV c) Fr. 52.60 pro Stunde
  • Hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen Fr. 35.00 pro Stunde
  • Botengang Arzt / Apotheke Fr. 20.00
  • Abwesenheit des Klienten / der Klientin ohne vorzeitige korrekte Abmeldung wie in der AGB Seite 3 beschrieben: Fr. 75.00

Die Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten. Die angebrochene Einheit wird als ganze Einheit von 10 Minuten in Rechnung gestellt.
Im Übrigen gelten die individuelle Rahmenvereinbarung sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Kundenbeteiligung

Die anspruchsberechtigte Person hat gemäss Luzerner Betreuungs- und Pflegegesetz (BPG) einen Beitrag an die Kosten der ambulanten Krankenpflege oder der Krankenpflege im Pflegeheim zu leisten, soweit diese nicht von Sozialversicherungen gedeckt sind. Aktuell beträgt der Kostenanteil maximal Fr. 15.35 pro Tag. Dieser Beitrag wird durch die Spitex MBS in Rechnung gestellt. Gegenüber den Krankenkassen und Gemeinden wird direkt abgerechnet.

Hauswirtschaftliche Einsätze

Hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen werden den Kundinnen und Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Bitte klären Sie bei Ihrer Krankenkasse ab, wie weit sie hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen zurückvergütet erhalten.