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Hauswirtschaft

Bedarfsabklärung und Beratung
Eine Mitarbeitende im Bereich Hausirtschaft klärt mit Ihnen zu Hause nach fachlichen Kriterien ab, welche Dienstleistungen wann und wie häufig notwendig sind. Diese Bedarfsabklärung wird schriftlich festgehalten (Abklärung nach «interRAI HC») und mindestens jährlich überprüft. Dabei wird berücksichtigt, welche Verrichtungen Sie selbst oder die Angehörigen übernehmen können. Die Spitex muss den Bedarf für Ihre Dienstleistungen gemäss den Vorgaben der Krankenkassen ausweisen. Sie brauchen für unsere Dienstleistungen eine Aerztliche Anordnung. Diese erhalten Sie von Ihrem Hausarzt oder Spital.

Unsere Pflegefachpersonen beraten Sie bei komplexen Pflege- und Betreuungssituationen, sowie für den Gebrauch von Hilfsmitteln aber auch zur Anleitung von Angehörigen oder Nachbarn in der Pflege und Betreuung.

Hauswirtschaftliche Leistungen

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei alltäglichen Haushaltsverrichtungen an. Sie versteht sich als ergänzend oder entlastend in enger Zusammenarbeit mit Ihnen, den Angehörigen und weiteren Bezugspersonen. 

 

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